Re: Lärmschutz und Sichtschutz zum neuen Industriegebiet


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Hopf am 08 Dezember, 2011 um 12:33:36:

Antwort auf: Re: Lärmschutz und Sichtschutz zum neuen Industriegebiet von Bauassessor am 08 Dezember, 2011 um 11:07:13:

Vielen Dank für die Antwort. Wir haben den Antrag auf Lärm- und Sichtschutz als "formlose" Forderung an die Stadtverwaltung gestellt. Mich würde es aber interessieren, ob die Stadtverwaltung zum Schutz des bestehenden Wohngebiets nicht von sich aus tätig werden müsste. Übrigens das Landratsamt misst die Lärmwerte nicht mehr sondern sie berechnen die Werte. Und dies obwohl von uns Anwohnern gefordert wurde die Lärmwerte zu messen.

Ist das auch zulässig?

: Hallo,

: die industrielle Nutzung ist nur dann zulässig und genehmigungsfähig, wenn von ihr keine Belastung ausgehen, die über die gesetzlich definierten Werte hinausgehen. Insofern haben Sie einen Anspruch darauf, dass
: a) die Lärm- und Geruchsbelastung gemessen wird und
: b) sofern festgestellt wird, dass die Grenzwerte überschritten werden und der Betrieb im Rahmen seiner Genehmigung tätig wird, der Betrieb seine Lärm- / Geruchsbelastung reduziert (und Entschädigungsansprüche gegen die Gemeinde geltend macht) oder entsprechende passive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) o.ä. zeitnah realisiert werden (von der Kommune oder ggf. von dem Betrieb, wenn die eine Auflage der Genehmigung war).
: c) sofern die Grenzwerte überschritten werden, und der Betrieb eine nicht genehmigte Nutzung verfolgt, kann der Betrieb auch ganz eingestellt werden.

: Wie haben Sie denn den Lärmschutz beantragt? Wahrscheinlich ja nicht als Bauantrag, da Sie den Lärmschutz nicht selbst bauen wollen, sondern eher als "formlose" Forderung an die Politik bzw. Verwaltung. Die muss jetzt erstmal prüfen, ob die Grenzwerte überschritten werden (durch Messung) und anschließend sich mit notwendigen Maßnahmen auseinandersetzen. Ggf. ist der Bau des Schutzes aber auch schon beauftragt, aber noch nicht terminiert? Es gibt auf jeden Fall für formlose Forderungen keine Fristvorgaben für die Umsetzung. Und da ein Bau einer Lärmschutzwand durch die Kommune immer erst einmal ausgeschrieben werden muss und die Gelder bewilligt werden müssen (ggf. noch durch Landeszuschüsse o.ä.), kann dass schon mehrere Monate dauern, bis mit dem Bau begonnen wird.


: : Hallo,

: : ich lebe in Gundelfingen (Bayern). Dort wurde in den Jahren 2010 und 2011 ein neues Industriegebiet in ca. 400m Entfernung zu einem bestehenden allgemeinen Wohngebiet erschlossen. Im Flächennutzungsplan ist das Wohngebiet bis auf 100m zum Industriegebiet ausgewiesen. Zur Abgrenzung von Industriegebiet (inkl Zufahrtstraße) und dem bestehenden allgemeinen Wohngebiet sind im Flächennutzungsplan Flächen zum Immisionsschutz eingezeichnet. Mit der Ansiedlung des ersten Industriegebiet geht bereits jetzt eine ziemliche Lärmbelästigung und Lichtverschmutzung einher. Haben wir Anwohner jetzt das Recht, dass auf den Flächen zum Immisionsschutz ein geeigneter Lärm- und Sichtschutz entsteht?

: : Wir Anwohner haben einen Lärm- und Sichtschutz bei der Stadt schriftlich beantragt. Allerdings haben wir seit 4 Wochen keine Antwort erhalten!

: : Kann uns jemand helfen?
: : Gruß
: : Hopf




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]