Re: Farbe der Dachpfannen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Lena am 08 Dezember, 2011 um 14:19:08:

Antwort auf: Farbe der Dachpfannen von Tinti am 08 Dezember, 2011 um 13:43:51:


Welches Bundesland? Wie lautet die Festsetzung im Bebauungsplan genau? Wie lautet die Begründung für diese Festsetzung? Sieht der BPlan Ausnahmen/Befreiungen vor? Die 2 Ausnahmen beziehen sich auf wieviel Häuser insgesamt?


: Für ein neues Baugebiet ist in dem Gestaltungsleitfaden der Stadt folgendes vorgegeben: rote bis rot-braune, unglasierte und nicht
: glänzende Dachpfannen in einer einheitlichen Farbgebung.
: Ein Doppelhaus und ein großes freistehendes Haus in diesem Gebiet haben dunkelbraune Dächer, die sogar eher wie anthrazit-farbene Pfannen aussehen. (Sind aber auf alle Fälle dunkelbraun.) Bei dem freistehenden Haus wurde die Pfannenfarbe genehmigt. Die Besitzer des Doppelhauses haben einfach mit den gleichen Pfannen gedeckt (exakt gleiche Farbe und gleicher Hersteller). Sie hatten danach großen Ärger mit der Stadt, wissen aber mittlerweile, dass sie nicht abdecken müssen. Durch Dritte haben sie erfahren, dass das Verfahren wohl auch vom Tisch sei, schriftlich liegt ihnen allerdings noch nichts vor.
: Nun zur Frage: Darf die Stadt die dunkelbraunen Pfannen bei einem weiteren Bauvorhaben anderer Bauherren überhaupt noch ablehnen? Oder muss nun jedem, der diese Pfannenfarbe haben möchte, dies auch gestattet werden?
: Schon jetzt danke ich für eure Beiträge!!!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]