Re: Baugenehmigung Dachausbau


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Abgeschickt von Bauamt am 09 Dezember, 2011 um 14:10:33:

Antwort auf: Baugenehmigung Dachausbau von Julia am 09 Dezember, 2011 um 11:23:19:

Ihnen ist schon klar, dass es das Rechtsgebiet "Baurecht" gibt und nicht jeder Eigentümer machen kann was er will ?

Ihre Frage ist in etwas so, als ob jemand seinen Führerschein bekommt und am nächsten Tag erschrocken feststellt, dass er sein nagelneues und teueres Auto nicht parken kann, wo er will...

Da wir aber in einem Rechtstaat leben, können Sie selbstverständlich Ihren vermeintlichen Rechtsanspruch auf Aufstockung versuchen gerichtlich durchzusetzen. Ich empfehle aber vorab eine Beratung bei einem Anwalt, ich denke Sie verkennen die Problematik hier.

: Hallo

: wir wohnen in einem Reihenendhaus Baujahr 1968 und möchten bald den Dachboden ausbauen mit einer Kniestockerhöhung von 1,20 Meter und Dachgauben und Dachflächenfenstern. Als Vorabinfo wurde uns in der Bürgersprechstunde beim Bauamt, dass die Kniestockerhöhung usw. wahrscheinlich nicht zulässig ist und sowas auch noch nie genehmigt wurde in diesen Reihenhauskomplexen. Nun wollte ich fragen, ob man irgendwie dagegen angehen kann, denn ich finde es ziemlich bedenklich wenn Hausbesitzern verwährt wird, ihr über 30 Jahre altes aus zu modernisieren und aufzuwerten.

: Vielen Dank

: Julia





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