3m Abstand zum Nachbarn, wenn dieser außer Sichtweite ist?


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Abgeschickt von Sabine am 11 Dezember, 2011 um 21:29:16

Hallo,

angenommen, man hat am Haus (in Hessen) einen 4m breiten und 15m langen Hof, in dem man eine Terrasse angelegt hat.
Möchte man diese nun überdachen, und hält die 3m Abstand zur Grenze ein, hätte man nur 1m überdachte Fläche.. Also unsinniges Vorhaben?
Wenn die Hofgrenze aus einer 2,5m hohen Hofmauer besteht, über die sowieso niemand drübersehen kann, und sich hinter dieser Hofmauer ein 1,5m breiter öffentlicher Weg befindet, und erst dann die ebenfalls 2,5m hohe Hofmauer des Nachbarn kommt (aber noch nicht dessen Haus, sondern erst ein ebenfalls ca. 4m breiter Hof), ab welchem Punkt fangen die 3m an zu zählen?
mfg
Sabine




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