Re: 3m Abstand zum Nachbarn, wenn dieser außer Sichtweite ist?


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Abgeschickt von K.D. am 13 Dezember, 2011 um 12:52:00

Antwort auf: 3m Abstand zum Nachbarn, wenn dieser außer Sichtweite ist? von Sabine am 11 Dezember, 2011 um 21:29:16:

: Hallo,

: angenommen, man hat am Haus (in Hessen) einen 4m breiten und 15m langen Hof, in dem man eine Terrasse angelegt hat.
: Möchte man diese nun überdachen, und hält die 3m Abstand zur Grenze ein, hätte man nur 1m überdachte Fläche.. Also unsinniges Vorhaben?
: Wenn die Hofgrenze aus einer 2,5m hohen Hofmauer besteht, über die sowieso niemand drübersehen kann, und sich hinter dieser Hofmauer ein 1,5m breiter öffentlicher Weg befindet, und erst dann die ebenfalls 2,5m hohe Hofmauer des Nachbarn kommt (aber noch nicht dessen Haus, sondern erst ein ebenfalls ca. 4m breiter Hof), ab welchem Punkt fangen die 3m an zu zählen?
: mfg
: Sabine

Antwort: Ab der Mitte der öffnetlichen Verkehrsfläche.
§ 6(2) HBO: Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.



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