Re: Entschädigung Baulasteintrag


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Abgeschickt von Heike Einhorn am 17 Dezember, 2011 um 13:10:32

Antwort auf: Re: Entschädigung Baulasteintrag von Dirk Baumeister am 16 Dezember, 2011 um 17:49:16:

: : Können Sie mir die zwei Nein-Aussagen bitte noch rechtlich untermauern bzw. mit welchen Argumenten kann ich diese durchsetzen? Danke!

:
: Sie hätten jetzt gerne die Rechtsgrundlage dafür, dass es keine Rechtsgrundlage gibt???

: Wenn einer eine Baulast braucht (Begünstigter) und der Andere (Belasteter) dieses Belastung nur gegen einen hohen sechsstelligen Betrag gewähren will, wird der Begünstigte entweder den Betrag zahlen oder in die Röhre gucken.

: Alternative: so planen und bauen, dass die Baulast nicht erforderlich wird!

Danke für die Beantwortung meiner unsinnigen Frage,es basiert auf reiner Verunsicherung!



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