Re: Entschädigung Baulasteintrag


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Dezember, 2011 um 17:49:16

Antwort auf: Re: Entschädigung Baulasteintrag von Heike Einhorn am 16 Dezember, 2011 um 07:29:25:

: Können Sie mir die zwei Nein-Aussagen bitte noch rechtlich untermauern bzw. mit welchen Argumenten kann ich diese durchsetzen? Danke!


Sie hätten jetzt gerne die Rechtsgrundlage dafür, dass es keine Rechtsgrundlage gibt???

Wenn einer eine Baulast braucht (Begünstigter) und der Andere (Belasteter) dieses Belastung nur gegen einen hohen sechsstelligen Betrag gewähren will, wird der Begünstigte entweder den Betrag zahlen oder in die Röhre gucken.

Alternative: so planen und bauen, dass die Baulast nicht erforderlich wird!




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