Re: Entschädigung Baulasteintrag


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Abgeschickt von Heike Einhorn am 16 Dezember, 2011 um 07:29:25

Antwort auf: Re: Entschädigung Baulasteintrag von Heike Einhorn am 15 Dezember, 2011 um 19:26:18:

: : Nein und nein
: Danke für die schnelle Beantwortung und angenehme Weihnachtstage.
Können Sie mir die zwei Nein-Aussagen bitte noch rechtlich untermauern bzw. mit welchen Argumenten kann ich diese durchsetzen? Danke!
: :
: : : Gibt es für die Höhe der Entschädigungszahlung wegen Baulasteintrag eine gesetzliche Vorgabe und muß eine solche Entschädigungszahlung notariell beurkundet werden?





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