Re: Abfrage bzgl.Info


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Abgeschickt von Bolanger am 18 Dezember, 2011 um 20:47:31:

Antwort auf: Abfrage bzgl.Info von M.tekin am 18 Dezember, 2011 um 17:22:15:

Hallo,

wenn Sie nur ein Durchfahrtsrecht haben, dann haben Sie eben nur ein Durchfahrtsrecht und keine Streu- und Räumpflicht. Ich denke Ihnen würden nur dann Pflichten entstehen, wenn diese neben dem Durchfahrtsrecht auch fixiert sind.

Grüße,

Bolanger

: Sehr geehrte Damen und Herren,

: welche Partei ist für die Winterdienste zuständig, wenn für ein hinteres Haus lediglich ein Durchfahrtsrecht durch den Hof besteht.
: Meine Wohnung steht zur Zeit leer und mich würde interessieren, ob ich mich an den Kosten eventuell anteilig, oder eben gar nicht beteiligen muss.
: Ume eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden, besten Dank im voraus, MT





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