Re: Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett ?


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Abgeschickt von JL2011 am 27 Dezember, 2011 um 09:56:51:

Antwort auf: Re: Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett ? von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 24 Dezember, 2011 um 15:23:39:

Sollte die Abnahme bereits erfolgt sein müssten Sie den Mangel beweisen, da sich mit dert Abnahme die Beweislast dreht.


: : Guten Tag
: : Wir haben herausgefunden, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) für alle Parkette und Holzfußböden, die unter die DIN EN 14342 fallen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung fordert. Konkret bedeutet dies, dass in Deutschland ab 01.01.2011 nur noch Parkett verwendet werden darf, welches eine offizielle Zulassung vom DIBT trägt. Nun hat unser schlüsselfertig errichtetes schickes neues Häuschen aber sowas leider nicht, obwohl das Parkett nicht gerade billig war. Ist dies ein Mangel der zur Minderung berechtigt? Oder muss man erst Nachbesserung verlangen?

: : _________________

: : Schöne Feiertage!
: : Gruß
: : Ronni

:
: Werter Forumsteilnehmer,
: ,
: in Deutschland ist Grundvoraussetzung -um ein Bauprodukt welches am Bau verwendet werden soll am Bau verwenden zu können- das eine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt.
: .
: Andere Produkte dürfen nicht verwendet werden.
: .
: Egal welechn Vertrag Sie haben -VOB oder BGB-, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass das verwendete Produkt zur Verwendungseignung geeignet ist, darf dieses dann eben nicht verwendet werden.
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: Und, na klar, ist dies ein Mangel und mit sicherheit mithin eine Abweichung von den zugesicherten Eigenschaften.
: .
: Es dürfte als zugesicherte Eigenschaft anzusehen sein, dass nur zugelassene Produkte verwendet werden.
: .
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: Mit freundlichen Grüßen
: .
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: Markus Reinartz
: ___________________________________
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: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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