Re: Zaun


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Abgeschickt von pjf am 29 Dezember, 2011 um 02:05:55

Antwort auf: Re: Zaun von Bauamt am 28 Dezember, 2011 um 23:21:12:

Hallo Hr. Carsten,

ich muss mich der Meinung meines Vorposters voll anschließen. Ich bezweifle, dass die Höhe der Brüstung von 80 cm an der Dachterrasse bauamtlich genehmigt worden ist, unabhängig davon, ob diese an der Grundstücksgrenze ist oder nicht.

Weiterhin beschäftigt mich die Frage, wer mit der Sichtschautzanlage wirklich beschützt werden soll, die Nachbarn oder Ihr Hunde? Sehen Ihre Hunde unzumutbar aus oder Ihre Nachbarn?
Eines ist klar: zwischen den Nachbargrenzen können Sie den Sichtschutz möglicherweise herstellen, an der Seite zur öffentlichen Straße kaum. (Das kommunale Ortsrecht können Sie im Gemeindebauamt konkret erfragen.)

Im schlimmsten Fall wären Ihre Hunde möglicherweise den Anblick Ihrer Nachbarn vom öffentlichen Straßenraum aus schutzlos ausgeliefert... beziehuhngsweise.....
ihre Hunde müssten im umgekehrten Fall den Anblick Ihrer Nachbarn ertragen. Ob das für die Nachbarn letztendlich gefahrlos möglich ist, das müssen Sie in eigener Verantwortung selbst einschätzen.

So, wie Sie ihre Hunde selbst beshreiben, würde ich diese keine Sekunde unbeaufsichtigt lassen.

Gruss
pjf


: Ist denn die Dachterrasse baurechtlich genehmigt ?

: Eine Dachterrasse auf einer Grenzgarage ist nicht privilegiert und ist ein abstandsfächenrechtliches Problem.
: Selbst wenn sie genehmigt bzw. zulässig wäre, so löst eine Erhöhung des Geländers zumindest zusätzliche Abstandsflächen aus.

: Sie sollten sich mit Ihen Fragen an das zuständige Bauamt wenden und sich dort in Kenntnis aller Pläne, Genehmigungen und örtlichen Bauvorschriften beraten lassen. Auf einem Forum,d.h. ohne Ortskenntnis, wird das nix.

: Allgemein würde ich sagen, die Erhöhung des Zaunes ist wohl eher unproblematisch. Die Dachterrasse aber evtl. vollständig unzulässig.

: : Hallo,

: : haben in horn bad Meinberg ein Haus gekauft, das Grundstück ist ringsum mit einem 80cm Maschendrahtzaun eingefriedet.
: : Da wir aber 2 Hunde haben, die sehr lebhaft und Sprunghaft sind, würden wir gerne 180cm hohe sichtschutzblenden aufstellen.
: : Darf ich dieses einfach machen, oder brauche ich erst die Genehmigung meiner Nachbarn?
: : Die 2 Frage, die vorhandene Dachterasse hat ein Geländer welches ebenfalls 80cm hoch ist.
: : Darf ich hier auch einfach erhöhen oder wie läuft das hier ab?
: : Habe gehört, man darf einen Sichtschutz nicht höher als 2,5m machen, aber eine Dachterasse ( auf der Garage) muß ich ja auch sichern dürfen, und wenn unsere Hunde da Runter schauen können oder schlimmeres, ist mir dieses zu wenig.
: : Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.





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