Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht


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Abgeschickt von Tim am 02 Januar, 2012 um 19:49:55:

Antwort auf: Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht von elisa am 02 Januar, 2012 um 17:00:02:

So,

ich habe jetzt mal in den alten BeitrŠgen geforstet und gelesen, dass es wohl doch eine Baulast gibt!!! Was besagt diese genau? Das kšnnte ganz entscheidend sein! Evtl. ist es schlicht so, dass der Vorbesitzer durch die Unterschrift eine sinnvolle Bebauung unmšglich gemacht hat, ihm dies aber egal war, weil er zum Beispiel anderweitig entschŠdigt wurde und sein Haus ohnehin wo anders stand (zum Beispiel auf dem abgeteilten GrundstŸck)? Bei einer GrundstŸckteilung wird das evtl. garnicht berŸcksichtigt?

Ich interpretiere weiterhin (Fachleute korrigiert mich): Das Baurecht ist nicht da, um fŸr "Gerechtigkeit" zu sorgen und jedem eine "normale" Bebauung zu ermšglichen, auch wenn das GrundstŸck sie eigentlich nicht erlaubt! Es soll fŸr eine sinnvolle und sichere Bebauung insgesamt sorgen und dabei werden dann nachbarschŸtzende Rechte mit einbezogen. Evtl. ist ein ganz anderer Weg sinnvoll? Was sagt denn das Nachbarrecht in RLP? Das wŠre dann Privatrecht. Ich schŠtze aber, die AnsprŸche aus dem Nachbarrecht verjŠhren recht schnell, genau wie in Ba-WŸ...

Ich verstehe Ÿbrigens das Bauamt absolut, wenn sie sagen, dass sie nur zustimmen, wenn sie wissen, dass der Nachbar nicht klagt! Was, wenn er die Klage gewinnt und das Bauamt die Genehmigung zurŸcknehmen muss! Dann wird es richtig ungemŸtlich! Auch fŸr den Bauherren!

PS: Auf dem verlinkten Bild ist alles voll mit Grenzbebauung??? Und das stŠndig einseitig! Ich dachte, sowas soll grundsŠtzlich verhindert werden? Also Grenzbebauung ohne Anschluss an die Grenzwand? Sind die GebŠude alle sehr alt?


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