Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht


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Abgeschickt von elisa am 02 Januar, 2012 um 21:34:23

Antwort auf: Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht von MSD am 02 Januar, 2012 um 21:16:15:

@ MSD: Danke für den Beitrag!

Nein, wir haben die Zustimmung unseres Voreigentümers nicht persönlich eingesehen.
Das ist lediglich eine Aussage des Bauamtspersonals inkl. des Leiters.

Der Anwalt empfahl uns zwar, und diese Zustimmung zeigen zu lassen, doch unser Architekt riet uns während des Genehmigungsverfahrens dringend davon ab, um die Sachbearbeiter nicht zu verärgern, damit sie nicht auf stur schalten. Deshalb waren wir da zurückhaltend.

Nun haben wir Heiligabend die Ablehnung erhalten, unser Anwalt ist bis 8.1.12 in Urlaub. Ist natürlich geschickt vom Bauamt, somit verstreicht schonmal die Hälfte der Widerspruchsfrist. Kann man sich ja denken, dass Anwälte zum Jahreswechsel erst mal Urlaub haben!

Ist es Aufgabe des Anwalts, wenn er das Widerspruchsverfahren übernimmt, auch im Bauamt Akteneinsicht vorzunehmen??

Oder sollten wir das selber tun?

Der Planer hat die Bauflucht großzügig berechnet, mit der Option, noch Spielraum zu haben, falls es wie jetzt der Fall, so nicht genehmigt werden sollte.




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