Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht


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Abgeschickt von MSD am 02 Januar, 2012 um 21:16:15:

Antwort auf: Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht von elisa am 02 Januar, 2012 um 20:17:17:

Haben Sie denn die schriftliche Zustimmung des Voreigentümers für den grenzständigen Nachbarbau im Bauarchiv Ihrer Gemeinde gefunden? Wenn eine solche nicht existiert, dann könnte sich der Nachbar meines Erachtens nicht wirksam auf seine Rechtsposition berufen. Und die Tatsache, dass man den ablehnenden Bescheid auch auf die Baufluchtproblematik stützt zeigt, dass man dort froh ist ein weiteres Argument im Spiel zu haben, falls das eine nicht zieht und sowas macht man nur, wenn man bezüglich der Grenzbebauung selbst nicht sicher ist. Wenn zudem Ihr Planer Sie nicht darüber belehrt haben sollte, dass die Bauflucht einzuhalten ist, dann könnte sich dieser schadensersatzpflichtig gemacht haben. Ist die Bauflucht denn so deutlich und Ihr Vorhaben dort nicht irgendwie reinpassend?


: Es gibt keine Baulast! Das war anfangs eine Fehlinformation des Bauamts.

: Im Nachhinein stellte sich heraus, dass keine Baulast existiert. Es soll nur eine Zustimmung unseres Voreigentümers geben.

: Ja das sind schmale Grundstücke. Unser Baugrundstück hat 9,70m x 22m. Es ist ein altes Wohngebiet. Die Haus-Hof-Bauweise ist sehr ortsüblich.

: Daher finde ich, dass mindestens einseitige Grenzbebauung erlaubt sein sollte.

: Aber weil Du immer sagst, das Bauamt sei nicht für Gerechtigkeit zuständig. Das würde erklären, warum der Sachbearbeiter sagte: "wenn Sie nicht umplanen wollen, weil Sie denken, Sie dürfen so bauen, ist das eine Sache für die "Juristerei"", da könne er nichts dazu sagen. Die Befugnis ist also einfach beschränkt.

: Daraus könnte ich vielleicht Hoffnung schöpfen, dass es dann eben vor Gericht doch noch durchkommen könnte, weil eben dort für Gerechtigkeit gesorgt werden sollte?!? :-/





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