Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht


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Abgeschickt von elisa am 02 Januar, 2012 um 22:03:18

Antwort auf: Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht von MSD am 02 Januar, 2012 um 21:16:15:

@ MSD: Ach ja genau!!

Die Bauflucht ist eben nicht sooo deutlich finde ich! Aber ich bin eben absoluter Laie.

Also wir sind das vorletzte Grundstück in der Strasse. Das letzte Grundstück ist das zu unserer rechten Seite, es ist ein unbebautes Grundstück, was der Eigentümer noch als Garten nutzt, aber noch bebauen will, auch mit Abständen bebauen kann, es ist groß genug.

Dieser NAchbar stimmt zu, dass wir auf seine Grenze gehen, so wie wir es geplant haben.

Der weigerliche Nachbar ist der auf unserer linken Seite, also der drittletzte der Strasse. Er hat eine Bauflucht von 15 Metern!! Es handelt sich dort auch um seinen Hintereingang und er hat in dieser Bauflucht zu uns eine grenzständige Doppelgarage. Sein eigentlicher Eingang und die Adresse ist zur anderen Seite, dort verläuft nämlich auch eine STrasse. Ich versuche nochmal ein Bild hochzuladen.

Das Haus neben ihm, also das viertletzte in der STrasse steht ebenfalls beidgrenzig und hat eine Bauflucht von etwa 5,5 Metern.

Gegenüber unserem Grundstück schauen wir auf die Seite eines Doppelhauses, das unmittelbar ohne Bauflucht an der Querstrasse seinen Eingang hat.

Das vorletzte Grundstück gegenüber ist auch noch unnbebaut. Also als Laie würde ich sagen, dass wir da schon reinpassen, da es nicht sooo genau gehalten ist. Man könnte sogar sagen, dass die offene Bebauung 2 Häuser vorher aufgehört hat.

Aber die meinen, das alles wären Ausnahmen, auf die wir uns nicht beziehen könnten.

Wenn der weigerliche Nachbar, der momentan total baurechtswidrig dasteht, irgendwann man richtig bauen wollte, müßte er sein Haus abreissen.
er könnte dann diese Lücke füllen und wir würden mit ihm und seinem Nachbarn eine Hausgruppe bilden können, die etwa 24m lange ist.

Wenn wir jetzt Abstang zu ihm halten, wie es gerade verlangt wird, ist sein Grundstück ( 7 m breit) eigentlich gar nicht mehr richtig bebaubar, da ihr ja dann logischerweise auch bei ihm nicht zustimmen würden. Es sei denn, man übergeht UNS dann nicht natürlich.

Das wäre doch in der offenen Bauweise erlaubt. Somit würden wir doch heute schon die Weichen dafür legen können. Das habe ich mir als ein Pro-Argument für uns überlegt.




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