Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht


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Abgeschickt von elisa am 02 Januar, 2012 um 20:17:17

Antwort auf: Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht von Tim am 02 Januar, 2012 um 19:09:03:

Es gibt keine Baulast! Das war anfangs eine Fehlinformation des Bauamts.

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass keine Baulast existiert. Es soll nur eine Zustimmung unseres Voreigentümers geben.

Ja das sind schmale Grundstücke. Unser Baugrundstück hat 9,70m x 22m. Es ist ein altes Wohngebiet. Die Haus-Hof-Bauweise ist sehr ortsüblich.

Daher finde ich, dass mindestens einseitige Grenzbebauung erlaubt sein sollte.

Aber weil Du immer sagst, das Bauamt sei nicht für Gerechtigkeit zuständig. Das würde erklären, warum der Sachbearbeiter sagte: "wenn Sie nicht umplanen wollen, weil Sie denken, Sie dürfen so bauen, ist das eine Sache für die "Juristerei"", da könne er nichts dazu sagen. Die Befugnis ist also einfach beschränkt.

Daraus könnte ich vielleicht Hoffnung schöpfen, dass es dann eben vor Gericht doch noch durchkommen könnte, weil eben dort für Gerechtigkeit gesorgt werden sollte?!? :-/




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