Re: Terasse auf einer Garage


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Abgeschickt von K.D. am 31 Januar, 2005 um 07:41:53

Antwort auf: Terasse auf einer Garage von Stephan am 26 Januar, 2005 um 15:59:06:

Bei der Länge der Garage liegt keine Grenzprivilegierung vor. Selbst wenn diese vorhanden wäre, würde die durch den Dachterrassenbau aufgehoben werden. Die Errichtungder DAchterrasse ist baugenehmigungspflichtig. Es sind Abstandflächen zum Nachbargrundstück (nicht zur Straße)einzuhalten bzw. der Nachbar müßte eine Baulast übernehmen. Weiterhin könnte die Denkmalpflege was dagegen haben.
Ich würde mich an die zuständige Bauaufsicht wenden und eventuell einen Bauvorbescheid beantragen.


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