Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht


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Abgeschickt von Bauamt am 04 Januar, 2012 um 18:10:54:

Antwort auf: Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht von elisa am 04 Januar, 2012 um 01:08:00:

Nun, entweder der Bauamtsleiter kennt den Sachverhalt deutlich besser als ich, oder ich habe eine andere Rechtsauffassung.

Sie sollten aber daran denken, dass die mündliche Aussage eines Bauamtsleiters vor Gericht nichts wert ist.
Selbst wenn Sie seine Äusserungen beweisen könnten, sind rechtlich verbindliche Zusicherungen von Behörden nur schriftlich wirksam.

http://www.juraforum.de/gesetze/vwvfg/38-zusicherung

: Bei der Anhörungen hat der Bauamtsleiter persönlich gesagt, er würde genehmigen, wenn er die Zustimmung der Nachbarin hätte oder wüßte, dass sie nicht klagt.

: Somit wäre doch der Antrag genehmigungsfähig, wenn man der Nachbarin nicht ihr Abwehrrecht zusprechen würde.

: Welches sie meiner Meinung nach gar nicht hat, da sie sich gar nicht in die Umgebungsbebauung einfügt, und selbst auch keine Abstandsflächen einhält.




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