Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!!


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Abgeschickt von Tim am 05 Januar, 2012 um 13:29:15:

Antwort auf: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!! von elisa am 02 Januar, 2012 um 23:20:42:

Ganz ehrlich,
ich wŸrde den Rechtsweg nicht einschlagen! Da kšnnte sich doch noch schlimmeres ergeben, zum Beispiel, dass keinerlei Ausnahme gemacht wird, denn keiner hat fŸr jedes GrundstŸck ein RECHT auf sinnvolle Bebauung. Eigentlich haben zuerst einmal nur die Nachbarn das Recht darauf, dass die Gesetze eingehalten werden. Ich wŸrde mit dem einsichtigeren Nachbarn reden, ob er nicht einer lŠngeren Bebauung zustimmt wŸrde, evtl. nach ZugestŠndnissen Ihrerseits? (Ermšglichung von Anbau der Garagen ans Haus oder Šhnliches oder Šhnliches?) Wenn man das Bild so betrachtet, dann wird in der Gegend sehr oft an der Grenze gebaut, aber eben nur an einer und das auch praktisch durchgŠngig dort, wo der Nachbar dann wiederum Abstand hŠlt. Wahrscheinlich will das Bauamt diesem Stil folgen und ermšglicht so eine Grenzbebauung zum Nachbar, der selbst Abstand hŠlt. Ein 6,7 m breites und z.B. 11 m langes Haus ist doch ein wunderbares und sinnvolles Format! Vielleicht werden Sie irgendwann sogar froh sein, um das Haus herumlaufen oder fahren zu kšnnen? Was ist, wenn etwas in der Garten muss? Vielleicht sogar etwas gro§es oder etwas dreckiges? Mšchten Sie dann immer durchs Haus? Auch ein geringerer Abstand zur Stra§e wŠre doch gut, man kann genug RŠume auf diese Seite legen, welchen evtl. Stra§enlŠrm nichts aus macht. Dann wŸrde das GrundstŸck nicht so zweigeteilt und sie hŠtten einen gro§e Garten!
Versteifen Sie sich nicht so sehr auf die ursprŸnglichen EntwŸrfe, passen Sie sich doch flexible der Situation an. Verrennen Sie sich nicht, nur weil Sie das GefŸhl haben, im Recht zu sein und darauf bestehen zu mŸssen. Sie haben hier viele EinschŠtzungen von Fachleuten bekommen, die Ihnen, obwohl sicher keiner Ihnen Bšses mšchte, vom Rechtsweg eher abraten. Arbeiten Sie mit dem Bauamt zusammen, statt dagegen, vielleicht kšnnen Sie in anderen Situationen den Ermessensspielraum sogar ausnutzen?
Wir wŠre der Rechtsweg auch wie gesagt zu heikel, in Ba-WŸ wŸrde da vermutlich schnell ein 3,7 breites Schlauchhaus oder eben garkein Bau heraus kommen. Denn das BAURECHT (nicht nur das Bauamt, wie Sie vormals interpretiert haben) steht Ihnen meiner EinschŠtzungen nach ENTGEGEN. Es sorgt nicht fŸr Gerechtigkeit (das macht eher das (private) Nachbarrecht), sondern fŸr sinnvolle und sichere Bebauung. Wenn Ihr Nachbar da (aus heutiger Sicht!!) rechtswidrig gebaut hat, dann macht es das nicht besser, sondern zwingt das Bauamt evtl. sogar zu Ihren Ungunsten, den Fehler auszugleichen! In Ba-WŸ wŸrde wohl sogar eine Baulast notwendig, so dass Sie zusŠtzlich(!) noch SEINEN Grenzabstand auf Ihre GrundstŸck Ÿbernehmen mŸssten! So etwas kann (soweit ich wei§) auch nachtrŠglich gefordert werden!

Weiterhin alles Gute! Ich kann auf jeden Fall Ihren €rger nachvollziehen und auch mir wŸrde das schwer fallen...

Tim



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