Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!!


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Abgeschickt von elisa am 05 Januar, 2012 um 17:44:46

Antwort auf: Re: Bauantrag u.a. wg. Bauflucht abgelehnt, hier der Lageplan!! von Tim am 05 Januar, 2012 um 13:29:15:

@ Tim:

Vielen Dank für Ihren Beitrag.

Also dass der Klageweg zum noch schlechteren Ergebnis führen könnte, denke ich erher nicht. OK, das Baurecht sorgt nicht für Gerechtigkeit sagen Sie, aber es orientiert sich doch am BauGB. Und dieses ist auch dem Grundgesetz untergeordnet. Also sooo fern von Gerechtigkeit sollte es dann doch auch nicht sein.

Meinen Recherchen nach zu urteilen, muss sich ein Vorhaben im unbeplanten Bereich gem. § 34 BauGB doch nur seiner Umgebung einfügen, damit es gestattet wird. Wenn also Planungsrecht keine Abstände vorschreibt, darf Landesrecht keine fordern oder?

Und da mindestens einseitige Grenzbebauung( wie auf dem Bild auch zu sehen) sehr gebietsprägend ist, denke ich, dass wir diesen Anspruch sowieso hätten.

Ja es gibt ziemlich viele Fachleute, die davon abraten, aber eben auch viele die es nicht tun.

Was mich eben auch wundert, ist dass so viele Fehler in der Begründung der Ablehnung gemacht wurden.
Da wurde z.B. der § 8 (1) Satz 2 Nr. 2 LBauO RLP falsch angewendet. Da heisst es im Gesetz, dass keine Abstände erforderlich sind, wenn planungsrechtlich an die Grenze gebaut werden darf.

In der Ablehnung nennen Sie genau diesen Paragraphen, und schreiben, dass dieser bei uns keine Anwendung findet, da das Gebäude des Nachbarn nicht auf der überbaubaren Grundstücksfläche steht.

Diese Anwendung würde sich aber erst auf § 8 (1) Satz 3 beziehen. In der Ablehnung haben sie das im Folgepunkt dann einfach nochmal anders formuliert wiederholt.

Jedenfalls hat unser Anwalt jetzt Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt.

Vielen Dank für die Ausführungen.




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