Re: Baugenehmigung erforderlich ??


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Januar, 2012 um 19:33:09

Antwort auf: Baugenehmigung erforderlich ?? von Herrmann Leitner am 09 Januar, 2012 um 16:23:13:

Die Aussage des Maklers ist eindeutig FALSCH! Es handelt sich, selbst wenn keine sonstigen baulichen Veränderungen vorgenommen werden, zumindest um eine Nutzungsänderung, die genehmigungpflichtig ist (§63 BauO NRW).

Solche Makleraussagen sind fahrlässig!!!

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein separater formaler Bescheid, der auch separat zu beantragen ist. Darüberhinaus wäre meines Erachtens auch eine Änderung der Teilungserklärung von Nöten, da durch die Änderung der Nutzung auch eine Änderung der Verteilung der Betriebskosten einher gehen müsste.


: Hallo,

: ich bin gerade dabei eine Maissonettewohnung, in Köln, zu erwerben. Sie besteht aus zwei getrennten Wohnungen; die obere Wohnung wurde als Wohnung (2001) (incl. Bad und Küche) ausgebaut (gilt aber nur als 'Hobbyraum'). Lt. Makler ligt keine Baugenehmigung für den Ausbau vor und muss laut ihm auch nicht, da der Ausbau nur ein Trockenbau war (Rigips-Wände)
: Stimmt das, oder hätte das Bauamt involviert werden müssen (Brandschutz, Abgeschlossenheitsbescheinigung etc. )





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