Re: Nachträglicher Anbau eines Reihenhauses


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 11 Januar, 2012 um 17:38:48:

Antwort auf: Nachträglicher Anbau eines Reihenhauses von sport17 am 10 Januar, 2012 um 22:06:22:

Wer hat die Ausführung so geplant?
Bei korrekter Planung und -Ausführung- sollte noch kein Schaden entstanden sein....
Was sagt denn der Standsicherheitsnachweis (Statik) und der Nachweis des Schallschutz dazu?
Bei Reihenhausanlagen kann häufig eine Kostenminderung erzielt werden, wenn man die Häuser auf eine gemeinsame Bodenplatte gründet, auf der direkt die zweischalige Haustrennwand errichtet wird. Ausserdem kann es aus anderen konstruktiven Gründen erforderlich sein, das Kellergeschoss der Reihenhäuser als "Kastentragwerk" aus Stahlbeton ohne jegliche Trennung zu errichten (z. B. im Grundwasserbereich aus WU-Beton). Für die Schalldämmung dieser Konstruktionen mit unvollständiger Trennung der Bodenplatte wird in Beiblatt 1 zu DIN 4109 leider kein Rechenwert angegeben. In Erweiterung an das Rechenverfahren nach Beiblatt 1 zu DIN 4109 wird nun - je nach Art der unvollständigen Trennung - die Einführung eines "qualitativen Zweischaligkeitszuschlages" vorgeschlagen.




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