Nachträglicher Anbau eines Reihenhauses


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Abgeschickt von sport17 am 10 Januar, 2012 um 22:06:22

Bei uns soll an zwei bereits besetehende Reihenhäuser das noch fehlende dritte errichtet werden. Durch die unmittelbare Verbindung der Bodenplatten befürchten wir Schäden an unserem Haus (Risse).

Wie ist die Rechtslage? Wer muss für den Schaden aufkommen?

Wir haben vor, einen Sachverständigien zur Bestimmung des einwandfreien Ist-Zustandes einzusetzen.

Muss der Bauträger nicht auch die Kosten für den Sachberständigen tragen?

Danke für Infos und Ratschläge!





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