Re: Wie wirkt eine Bauvoranfrage beim späteren Bau?


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Abgeschickt von K.D. am 31 Januar, 2005 um 13:22:17

Antwort auf: Wie wirkt eine Bauvoranfrage beim späteren Bau? von Peters am 30 Januar, 2005 um 18:11:43:

Man kann bestimmte Fragen zum Bauantrag schon rechtssicher in einer Bauvoranfrage klären lassen.

Man hat dann innerhalb der Geltungsdauer des Bauvorbescheides einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung, wenn diese Fragen in der Bauvoranfrage gestellt wurden und der Bauantrag dann natürlich der Bauvoranfrage entspricht.

Vermutlich hat der Nachbar hier schon spezielle Fragen zu den Abstandflächen gestellt. Wenn ihr als Nachbar nicht in euren Rechten betroffen wäret, hätte euch das Bauamt nicht schon bei der Bauvoranfrage beteiligt.

Bringt auf jeden Fall jetzt schon eure Bedenken vor. Das könnt ihr schriftlich machen, oder ihr geht ins Amt, laßt euch noch mal alles erklären und gebt die Bedenken dort zur Niederschrift auf.
(Kopie oder Durchschrift geben lassen).

Fragt unbedingt nach der Höhe, ob Giebel oder Traufe zu euch zeigt, Fenster usw. Wenn du dir keinen Rat weißt, bestehe auf die erforderlichen Abstandflächen nach Landesrecht. Falls die meinen, aus bauplanungsrechtlicher Sicht darf er dichter dran bauen, besteht auf die Ausführung der Brandwand. Dann habt ihr wenigsten keine Fenster zu eurer Seite.

Ich hoffe, ich habe es einigermaßen erklärt. Falls noch Fragen sind, schickt mir `ne Mail.


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