Re: Stellplätze in einer Tiefgarage einer WEG


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Abgeschickt von sinely am 11 Januar, 2012 um 20:22:01

Antwort auf: Re: Stellplätze in einer Tiefgarage einer WEG von Bauamt am 08 Januar, 2012 um 19:08:47:

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde dann mal beim Bauamt anfragen. Mit "abgenommen" meinte ich, dass Tiefgaragenplätze vom Bauamt bewilligt werden müssen und dies geprüft wird, ob alles in Ordnung ist (z. B. wie bei einer Bauabnahme).
Die freie Stelle, um die es hier geht, liegt zum Beispiel im Einfahrbereich. Deshalb wollte ich eben allgemein wissen, ob es hier irgendwelche Vorschriften und Erlasse gibt, die eingehalten werden müssen und wer für die Einhaltung -falls dies irgendwo geregelt ist- zuständig ist.
Der Bauträger hat eben diese freie Stelle nicht als Tiefgaragenplatz ausgewiesen, also darauf verzichtet, damit Geld zu verdienen und ich denke mir, das hat ja wohl irgendeinen Grund. Freiwillig verzichtet normalerweise niemand auf 20000 Euro.

: Was genau meinen Sie mit "abgenommen" ?

: Bauvorhaben werden üblicherweise nicht mehr durch Behörden nach deren Errichtung abgenommen. Die Bundesländer regeln das aber in ihren Landesbauordnungen.

: Die Errichtung einzelner Stellplätze sollte in den meisten Bundesländern verfahrensfrei sein.
: Es ist aber durchaus möglich, dass der von Ihnen angesprochene Stellplatz z.B. gegen Brandschutzvorschriften verstößt.
: Interessant wäre hier z.B. das Brandschutzkonzept bzw. der Brandschutznachweis der Tiefgarage.

: Bei baurechtlichen Fragen sollten Sie sich zuerst an das zuständige Bauamt wenden.

: Die Teilungserklärung ist baurechtlich allerdings völlig ohne Belang.

: : Guten Tag,

: : müssen alle Stellplätze in der Tiefgarage baurechtlich abgenommen werden? Welches Amt wäre hierfür zuständig- Bauamt oder Ordnungsamt? Es geht um die nachträgliche Anerkennung einer freien Fläche als Stellplatz für einen PKW.

: : In einer Tiefgarage sind 20 Stellplätze ausgewiesen. Eine freier "Stellplatz" (freie Fläche in der Tiefgarage), der allerdings nicht als ausgewiesener Stellplatz in der Teilungserklärung erscheint, soll nun ebenfalls über die Verwaltung der WEG vermietet werden.




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