Re: Grenzbebauung (Bayern)


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Abgeschickt von Evi am 12 Januar, 2012 um 19:10:38

Antwort auf: Re: Grenzbebauung (Bayern) von Bauamt am 10 Januar, 2012 um 17:42:21:

ja - gut - aber welche Möglichkeiten hat man dann, wenn das Grundstück eben durch die Dach-Entwässerung des Nachbarn beeinträchtig wird? Nur die Privatklage nach Schadenseintritt, oder?
Im übrigen: liebes "bauamt" vielen herzlichen Dank für Ihre erklärenden und geduldigen Ausführungen!!!
Evi

: Sie verstehen das schon richtig.
: Der Gesetzgeber erwartet von Bürgern, dass sie es schaffen Gesetze einzuhalten, ohne dass eine Behörde sie hierzu vorab dazu ermahnt oder belehrt.

: Konsequenterweise wird bei Baugenehmigungen abhängig vom Verfahrensgegenstand nur ein sehr begrenzter Teil der deutschen Gesetze und Vorschriften überprüft.

: Im Übrigen habe ich nicht gesagt, dass das Ableiten der Dachentwässerung auf das Nachbargrundstück zulässig ist. Es ist nur leider immer ein großes Missverständnis, wenn Nachbarn/Bauherrn meinen, eine Baugenehmigung würde für die völlige Übereinstimmung eines Bauvorhabens mit allen erdenklichen Gesetzen und Vorschriften Gewähr bieten.

: Dem ist schlicht nicht so.

:
: : Verstehe ich recht: eine Genehmigung von Grenzbebauung hat also keinesfalls den Zweck den Nachbarn bzw sein Eigentum zu schützen? Der "mündige" (?) Bürger darf die Grenze auch mit einem Carport o.ä. bebauen, dessen Traufseite über die gesamte Länge auf die Grenze geht dh Schneelawinen, Eisplatten, überschießendes Regenwasser beeinträchtigen das Nachbar-Grundstück. Und der Nachbar hat das so hinzunehmen (außer Privatklage)???
: : : Auflagen zur bauordnungsrechtlichen Entwässerung sind im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (Carpot) unzulässig.

: : : Wenn der Carport alleine errichtet wurde (Also ohne Haus), dann dürfte es sogar verfahrensfrei gewesen sein, d.h. es wurde überhaupt nichts geprüft und auch keine Baugenehmigung erteilt.

: : : Das von Ihnen angesprochene Problem fällt alleine in den Bereich der Eigenverantwortlichkeit des Bauherrn und seiner Beauftragten (Planer, Baufirmen usw.)
: : : Das Ganze läuft unter dem Stichwort, Verwaltungsvereinfachung. Warum eine Behörde teuer/zeitaufwendig etwas prüfen lassen, was der mündige Bürger auch alleine kann.

: : : : Hallo,
: : : : ich habe eine Frage zur Grenzbebauung:
: : : : Ist es üblich, daß grenzständige Carports mit der Traufseite (ohne irgendwelche Auflagen zur Entwässerung, Schneefang etc) direkt auf die Grundstücksgrenze genehmigt werden???
: : : : Danke
: : : : Evi





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