Architekt hat auf Grundlage einer falschen, d. h. zu hohen Kostenberechung Gewerke ausgeschrieben


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Abgeschickt von Chalse am 13 Januar, 2012 um 08:49:27

Unser Architekturbüro hat auf Grundlage einer falschen, d. h. zu hohen Kostenberechung Gewerke ausgeschrieben.
Nach Wechsel des für uns zuständigen Mitarbeites wurde nicht der zuletzt erstellte Stand der Kostenberechnung für die Ausschreibungen verwendet. Die Übergabe des Projektes von dem Mitarbeiter, welcher die Kostenberechnung erstellt hat, zu dem der die Ausschreibungen verfasste war somit nicht in Ordnung.

Leider bemerkten wir dies erst nachdem bereits ca. 70% der Arbeiten ausgeführt waren.
Können wir diesen Planungsfehler bzw. die entstandenen Mehrkosten von ca. 10% in irgend einer Art beim Architekt geltend machen?



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