Re: Architekt hat auf Grundlage einer falschen, d. h. zu hohen Kostenberechung Gewerke ausgeschrieben


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Januar, 2012 um 17:39:42

Antwort auf: Architekt hat auf Grundlage einer falschen, d. h. zu hohen Kostenberechung Gewerke ausgeschrieben von Chalse am 13 Januar, 2012 um 08:49:27:

... da gehen mal wieder verschiedene Dinge durcheinander ...

Die Kostenberechnung soll dem Bauherren einen Überblick darüber verschaffen, mit welchen Kosten er bei der vereinbarten oder zu Grunde gelegten Ausstattung und Projektdimension er zu rechnen hat.

Grundlage für die Ausschreibungen bildet also die vereinbarte Ausstattung, nicht die Kostenberechnung. Die Qualität der Ausschreibung hat mit der Kostenberechnung nicht das geringste zu tun. Und es kann meines Erachtens auch aus dem Übergang von der Kostenberechnung in die Ausschreibung kein Planungsfehler abgeleitet werden.

Wenn nun in der Ausschreibung und auch der Ausführung Ausstattungen hinterlegt sind, die mit dem Bauherren NICHT vereinbart sind, wäre es gegebenenfalls ein Planungsfehler. Solange aber die Ausschreibung die Ausstattung beinhaltet, die der Bauherr wünscht, kann ich keinen Fehler und auch keine Mehrkosten erkennen.

Die Kosten, die letztlich zu zahlen sind ergeben sich aus den Verträgen mit den Unternehmern, nicht aus dem Vertrag mit dem Architekten und auch nicht aus dessen Kostenberechnung.

Beim Bauträger kann die Sache etwas anders liegen, da dieser ja von Beginn an die Gesamtkosten des Projektes zuzüglich seines Gewinnanteils an den Bauherren weitergibt. Aber da spielt die Kostenberechnung noch weniger eine Rolle, da ja vorab bereits die Gesamtkosten des Projektes mit dem Bauherren vereinbart wurden.


: Unser Architekturbüro hat auf Grundlage einer falschen, d. h. zu hohen Kostenberechung Gewerke ausgeschrieben.
: Nach Wechsel des für uns zuständigen Mitarbeites wurde nicht der zuletzt erstellte Stand der Kostenberechnung für die Ausschreibungen verwendet. Die Übergabe des Projektes von dem Mitarbeiter, welcher die Kostenberechnung erstellt hat, zu dem der die Ausschreibungen verfasste war somit nicht in Ordnung.

: Leider bemerkten wir dies erst nachdem bereits ca. 70% der Arbeiten ausgeführt waren.
: Können wir diesen Planungsfehler bzw. die entstandenen Mehrkosten von ca. 10% in irgend einer Art beim Architekt geltend machen?





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