Architektenrechnung


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Abgeschickt von Thomas am 31 Januar, 2005 um 16:48:45

Hallo,
wir planten ein Haus zu bauen. Als wir uns für eine Firma entschieden hatten kamen uns der Bauträger und sein Architekt besuchen.
Wir schlossen einen Vertrag mit dem Bauträger. In einem Gespräch wurde uns mitgeteilt, daß die Architektenkosten ca. XXXX € ausmachen würden. In dem Vertrag des Bauträgers stand das Planungen usw. zur Gesamtsumme gehören.
Der Architekt erstellte nun einen vorraussichtlichen Kostenplan, und einen Bauantrag. In diesem waren so viele Fehler das wir mehrfach Änderungen durchführen mußten und mehrere Schriftstücke persönlich zum Bauamt bringen mußten. Desweiteren haben wir mindestens 50 Telefonate aufgrund dieser Fehlleistung führen müssen. Im Bauantrag war das Dach verkehrt eingezeichnet, Fenster in Drauf- und Seitenansicht unterschiedlich gestaltet, sowie einige Pläne komplett vergessen worden. Wir machten den Architekten mehrfach darauf aufmerksam und nach einem erneuten Hinweis auf seine Fehlleistung wurde dieser am Telefon extrem laut, und stellte uns die erbrachten Leistungen in Rechnung mit der Androhung auch nach HOAI abrechnen zu können wo dann die Kosten noch sehr viel höher sein werden. Übrigens waren die Kosten nun plötzlich 1000 € höher als die uns in Aussicht gestellte Summe. Der Bau sollte eine Gesamtsumme von ca. 250.000 € kosten.

Nun meine Fragen.
Welche Summe wäre für die erbrachten Leistungen reel? Darf er uns ohne vertraglichen Gegenstand eine Rechnung nach HOAI aufstellen?
Wie verhält es sich mit der Informationspflicht, das er keine Statik machen kann und diese weitervergibt so daß dort noch mal Kosten in Höhe von 2000€ auf uns zukommen?

Vielen Dank im vorraus


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