genehmigungsfreie Abweichungen vom Bauantrag?


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Abgeschickt von Bolanger am 19 Januar, 2012 um 17:20:03:

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage, die ich mir selbst nicht erklären kann.

In NRW gibt es bekanntlich genehmigungsfreie Bauvorhaben, wie z.B. das Einziehen oder Versetzen von nicht tragenden Wänden, eine nachträgliche Anbringung eines WDVS, das Vergrößern oder der Neueinbau von Fenstern, Abgrabungen, um nur ein paar zu nennen.

Wie sieht es dann eigentlich mit der Notwendigkeit eines Nachtrags zu einer Baugenehmigung aus, wenn während der Bauphase von den ursprünglichen Plänen abgewichen wird? In unserem Fall haben wir uns doch spontan dazu entschieden, die Küche durch eine nicht tragende Wand vom Wohnbereich zu trennen. Das Bauamt möchte nun einen Nachtrag, der mit entsprechenden Kosten verbunden. Hätten wir die Wand erst nach Fertigstellung eingezogen, wäre alles in Ordnung, auch ohne Zusatzkosten.

Ich sollte ergänzend noch erwähnen, dass durch diese Wand keine anderen baurechtswidrigen Zustände entstanden sind, wie z.B. eine unbelichtete Küche. Es gibt also auch keinen Grund, unseren Nachtrag abzulehnen. Es geht mir rein um die Rechtmäßigkeit der Forderung nach einem Nachtrag für prinzipiell genehmigungsfreie Änderungen.

Vielen Dank,

Bolanger



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