Re: Mängel nach Hauskauf


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Abgeschickt von becker am 01 Februar, 2005 um 15:38:15

Antwort auf: Mängel nach Hauskauf von M. Breypohl am 26 Januar, 2005 um 10:04:51:

: Kommen aus NRW, haben Haus gekauft am 1. Oktober, nun stets mehr Mängel am Haus, worunter eine Fussbodenheitzung die leckt, oder ein Whirlpool das nicht funktioniert, Stellantrieber der Fussbodenheizung die (so wurde uns hinterher vom ehem. Eigentümer gesagt, ja nie funktioniert hätten) usw.. Das Leck an der Fussbodenheitzung müss bekannt gewesen sein. Auffallend war nämlich, dass diese Heizung beihnahe nicht ansprang, da wahrschienlich seit Jahren nicht mehr benutzt. Beim Whirlpool haben wir im Beisien der Maklerin sogar noch expliziet gefargt wie das Whirlpool funktioniere.

: Die Maklerin sagt, wir hätten das Haus zum Gutachterpreis gekauft und darum sowieso schon einen guten Presi gehabt. Der Gutachter wird jedoch die verborgenen Mängel auch nicht gesehen haben.

: Was nun? Macht Anwalt nehmen und Mängelklage Sinn?

: Freundliche Grüsse

ob eine Klage Aussciht auf Erfolg hat, hängt von den Vereinbarungen des Kaufvertrages ab. Ist dort jegliche Gewährleistungs ausgeschlossen -was üblich ist- ist dies für sie ungünstig, da sie dann grundsätzlich nur noch wegen arglistiger Täuschung den Kaufvertrag anfechten können.

Rechtsanwalt Becker
www.baurechtsreporter.de


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