Re: Wer muss Laternenversetzung bezahlen?


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Abgeschickt von Bauamt am 24 Januar, 2012 um 12:02:43:

Antwort auf: Wer muss Laternenversetzung bezahlen? von Martina H. am 24 Januar, 2012 um 09:49:30:

Sie müssen sich die Frage stellen, mit welchem Recht überhaupt eine fremde Laterne auf Ihrem Grundstück stehen darf.

Wenn also Ihr Voreigentümer über eine Dienstbarkeit im Grundbuch an dieser Stelle(!) die Aufstellung einer Laterne gestattet hat, dann können Sie froh sein, wenn die EnBW überhaupt bereit ist, die Laterne (freiwillig) zu versetzen.

Wenn es aber kein Recht gibt, und Sie die Laterne bisher nur geduldet haben, ist Ihre Verhandlungsposition weitaus größer.

: Hallo,

: wir müssen die Laterne auf unserem Grundstück versetzen lassen, weil diese direkt in der Einfahrt unserer Garagenzufahrt steht. Das Grundstück wurde von uns voll erschlossen gekauft, die Laterne war schon gesetzt. Die EnBW will nun 800€ für die Versetzung haben. Müsste das nicht die Gemeinde bezahlen, da sie Erschließungskosten kassiert hat?

: Grüße,
: Martina H.





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