Re: Wer muss Laternenversetzung bezahlen?


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Abgeschickt von oberh am 24 Januar, 2012 um 15:05:03

Antwort auf: Re: Wer muss Laternenversetzung bezahlen? von Bauamt am 24 Januar, 2012 um 12:02:43:

Hi Martina!

Meine rechtlich nicht fundierte Meinung: ;-)
Zum Zeitpunkt der Herstellung der Straße war nicht bekannt, wie die Zufahrt in der Zukunft angelegt werden würde.
Von daher wurden die Laternen in einem Abstand untereinander aufgestellt, die den Vorschriften für die Be- und Ausleuchtung von Straßen genügte.
Der Straßenträger hat hiermit seine Schuldigkleit getan.

Nun schaffst Du mit der Zufahrt einen Zustand, der der Lage der Laterne entgegen spricht ...

Ob die Laterne "auf Deinem" Grundstück steht, wage ich zunächst zu bezweifeln.

Und es ist meines Wissens nicht korrekt, dass Grunddienstbarkeiten oder Baulasten eingetragen werden müssen, die öffentlichen Verkehrsraum betrifft, die die anliegenden Grundstücke nur marginal tangieren.
Dies ist nun mal leider der Regelfall.
Die Kommunen als Erschließungsträger richten ihren Strassenausbau zumeist nach den örtlichen Gegebenheiten - sprich z.B. den vorhanden Einfriedungen der Anlieger.
Einfriedungen und Flurstücksgrenzen sind aber nun mal 2 verschiedene Paar Schuhe ...

Wenn nun jedes Mal eine Grunddienstbarkeit oder Baulast eingetragen werden müsste ... huihuihui ... die Kosten will doch keiner im Rahmen der Erschließung tragen ...

Zum Schluss:
Es handelt sich hier um einen Leistungsbescheid - oder?
Draufschauen ... Rechtsgrundlage so ermitteln ... diese durchlesen ... Rechtsbehelf lesen ...

Liebe Grüße
Olaf



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