Lagerfläche Autohandel


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Abgeschickt von diana dyba am 27 Januar, 2012 um 13:54:49

Auf dem Flurstück, auf dem ich alte Autos und Reifen gelagert habe (ich betreibe einen Reifenhandel mit Montage), soll ich die Reifen und Autos entfernen. Die untere Baurechtsbehörde droht mir sonst eine Ersatzvornahme an.
Unter welche Regelung fäll das. Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet in Baden-Württemberg. Im Anhang zu § 50 LBO Nr. 11h sind solche Flächen als "genehmigungsfrei" aufgeführt. Stimmt das? Oder welche Satzungen sind für die Voraussetzungen noch einschlägig?



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