Re: Lagerfläche Autohandel


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Abgeschickt von Bauamt am 27 Januar, 2012 um 16:13:32:

Antwort auf: Lagerfläche Autohandel von diana dyba am 27 Januar, 2012 um 13:54:49:

Die Behörde wird ihre Androhung rechtlich begründet haben. Was schreibt sie denn ?

Niemand hier kann wissen gegen welche baurechtliche Vorschriften Ihr Lagerplatz verstößt.
"Genehmigungsfrei" bedeutet übrigens nicht "zulässig" !
Das heisst ja nur, dass Sie keine Baugenehmigung brauchen und keine Behörde vor Anlgegung des Platzes prüfen muss. Sie sind in so einer Situation selbst verantwortlich vorab zu prüfen, ob Sie alle baurechtliche Vorschriften einhalten.


: Auf dem Flurstück, auf dem ich alte Autos und Reifen gelagert habe (ich betreibe einen Reifenhandel mit Montage), soll ich die Reifen und Autos entfernen. Die untere Baurechtsbehörde droht mir sonst eine Ersatzvornahme an.
: Unter welche Regelung fäll das. Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet in Baden-Württemberg. Im Anhang zu § 50 LBO Nr. 11h sind solche Flächen als "genehmigungsfrei" aufgeführt. Stimmt das? Oder welche Satzungen sind für die Voraussetzungen noch einschlägig?





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