Abgeschickt von Schoten am 27 Januar, 2012 um 17:17:27
Hallo,
ist es richtig, das wenn in Bayern ein Bauantrag abgelehnt wurde, kein Widerspruch möglich ist, sondern nur vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden kann?
Kann man den Bauantrag nach Ablehnung nicht mehr ändern, sondern muss einen Neuantrag stellen?
Viele Grüße und vorab Dank für Antworten
Fam. Schoten