Re: Bebauung durchsetzbar ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 01 Februar, 2012 um 01:04:55:

Antwort auf: Bebauung durchsetzbar ? von Laköhr am 31 Januar, 2012 um 22:09:09:

Warum sollte der B-Plan bzw. seine Änderung unwirksam sein ? Welche Fehler hat er denn ?

Allgemein ist ein guter Teil von Fehlern im B-Plan-Verfahren unbeachtlich; ein anderer Teil von Fehlern wird unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung gerügt werden.
Es gibt aber auch besonders gravierende Fehler, die niemals unbeachtlich werden (vgl §214 und §215 BauGB - Vorsicht: kompliziert).
Sollten Sie derartige Fehler feststellen, müssen Sie einen Bauantrag stellen und diesen von der Behörde ablehnen lassen. Wenn sich die Ablehnung allein auf den B-Plan stützt, können Sie die Baugenehmigung per Verpflichtungsklage einklagen und sich auf die Unwirksamkeit es B-Planes berufen (Inzidentprüfung des B-Planes).

Bis ein Gericht die Unwirksamkeit des B-Planes feststellt oder die Gemeinde den B-Plan von sich aus ändert oder aufhebt, behält er jedoch Gesetzescharakter und ist einzuhalten.

Haben Sie schon mit der Genehmigungsbehörde gesprochen, ob eine Befreiung (§ 31 BauGB) von der Baulinienfestsetzung möglich wäre ?

: Hallo ihr Lieben,

: so nun schildere ich meinen Fall mal ausführlich, will auf der sicheren Seite sein und hoffe es kann mir jemand helfen.

: Ich befinde mich mit meinem Baugrundstück in einem Gebiet mit einem ca. 20 Jahre alten Bebauungsplan. Das Grundstück haben wir vor 2 Jahren gekauft. Es gibt eine Baulinie, die vor 7 Jahren erst durch eine Bebauungsplanänderung geschaffen wurde. Vorher war dort die Linie nur eine Baugrenze. Kann ich nun meine Baugenehmigung für einen Anbau der von der Baulinie zwei Meter abweicht darauf stützen, dass die 7 Jahre alte Änderung unwirksam ist und ich daher nicht an die Baulinie muss? Oder sind nach einigen Jahren alle Fehler geheilt ?

: Was nun tun?
: Wie ist hier die Rechtslage ????
: Was für Möglichkeiten habe ich mich hier zu wehren???





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]