Nutzungsänderung Atelier zu Wohnraum


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Abgeschickt von Hans Herrmann am 21 Februar, 2012 um 21:14:00

Hallo, verehrte Forennutzer!

Es betrifft mein Mietwohngebäude in Rheinland-Pfalz.
1996 beantragte ich die Baugnehmigung für ein 2-Familien-Wohnhaus mit einem Freiberufler-Atelier im Dachgeschoss.
Alle Einheiten sind in sich abgeschlossen.
Nachdem sich meine berufliche Situation geändert hat, kann ich das Atelier in dieser Immobilie nicht mehr nutzen und beantragte über die Ortsgemeinde und das Kreisbauamt eine Nutzungsänderung von dem Atelier in eine zusätzliche Wohneinheit.
Baulich sollte nichts verändert werden, lediglich eine offizielle Nutzungänderung.
Ich halte seit 1996 die GFZ, GRZ ein und kann die erforderlichen Stellplätze auf meinem Grundstück nachweisen.
Mein Antrag wurde 2x abgelehnt mit der Begründung, dass in diesem Teil des Baugebietes (Allgemeines Wohngebiet)nur maximal 2 Wohneiheiten gemäss Bebauungsplan erlaubt sind. Die Nutzungsänderung würde die erlaubte maximale Wohnungszahl bei 3 Einheiten um 50% überschreiten.
Das Kuriose daran ist aber, dass sich die Ortsgemeinde selbst in diesem Wohngebiet 4 abgeschlossene Wohneinheiten genehmigt hat (über Befreiung, nicht über eine Bebauungsplanänderung), sowie über Befreiungen noch andere Bewohner mehr eigenständige Wohneinheiten in die die Häuser einbauten.
Das Kreisbauamt schreibt mir jetzt, dass ich mit anvisierten 3 Wohneinheiten die "Grundzüge der Planung" tangieren würde und deshalb mein Antrag wiederum abgelehnt wurde.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn sich eine Ortsgemeinde nicht an die Vorgaben des Bebauungsplanes hält und aus "politischen Gründen" den einen Bewohnern die Mehrwohnungen genehmigt, den anderen Bewohner ablehnt?

Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass man solche Fehler 1x, vielleicht auch 2x machen kann, aber bei mehr als 5 Vorfällen kann man doch von Vorsatz sprechen, den die Ortsgemeinde begeht.

Es sind in dem Baugebiet mehr als 30 Fälle, die nicht konform mit den Festsetzungen im Bebauungsplan übereinstimmen. Aber trotz meiner Hinweise ist die Gemeinde hier untätig.

Ich freue mich auf viele Antworten.

Lieben Gruss Hans Herrmann




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