Re: Glasbausteine durch Fenster ersetzen (3m bis zur Grenze) erlaubt?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Februar, 2012 um 21:11:08

Antwort auf: Glasbausteine durch Fenster ersetzen (3m bis zur Grenze) erlaubt? von Manuel am 28 Februar, 2012 um 11:32:12:

Ich würde sagen, dass 2 m in der Regel NICHT ausreichend sein werden, da bei Abständen unter 2,50 m mindestens "Gründe des Brandschutzes" entgegen stehen. Die Abstände zur Grenze ergeben sich auch aus §6 BauO NRW und betragen regelmäßig mindestens 3,0 m bzw. mehr je nach Wandhöhe.

Die konkrete Situation sollte vor Ort mit dem Bauamt oder einem fachkundigen Architekten besprochen und geprüft werden.


: Guten Tag,

: wir planen bei einer Renovierung des Badezimmers zeitgleich den Austausch unserer hässlichen Glasbausteine gegen ein Milchglasfenster.

: Jetzt ist die Frage, ist das erlaubt?

: Wir wohnen in NRW und im Nachbarrechtsgesetz finde ich folgendes dazu...

: ===============================================
: II. Abschnitt
: Fenster- und Lichtrecht

: § 4 Umfang und Inhalt
: § 4
: Umfang und Inhalt
: (1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 60° zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster, Türen oder zum Betreten bestimmte Bauteile wie Balkone und Terrassen nur angebracht werden, wenn damit ein Mindestabstand von 2 m von der Grenze eingehalten wird. Das gilt entsprechend für Dachfenster, die bis zu 45° geneigt sind.

: (2) Von einem Fenster, das

: a) mit Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks,

: b) vor mehr als 3 Jahren im Rohbau oder

: c) gemäß dem bisherigen Recht angebracht worden ist,

: muß mit später errichteten Gebäuden ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden. Dies gilt nicht, wenn das später errichtete Gebäude den Lichteinfall in das Fenster nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt.

: (3) Die Abstände sind waagerecht vom grenznächsten Punkt der Einrichtung oder des Gebäudes aus rechtwinklig zur Grenze zu messen.

: (4) Die Abstände dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks unterschritten werden. Die Einwilligung darf nicht versagt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

: (5) Lichtdurchlässige, jedoch undurchsichtige und gegen Feuer ausreichend widerstandsfähige Bauteile von Wänden, die weder auf noch unmittelbar an der Grenze errichtet sind, gelten nicht als Fenster.
: ========================================

: Wenn ich das richtig verstehe, ist es erlaubt, sofern ich einen Mindestabstand von 2m nicht unterschreite.

: Kann mir das jemand bestätigen?
: Ich erreiche bei der Stadt niemanden und muss dies nun langsam sicher wissen.

: Gruß

: Manuel




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