Bebaung an Denkmal geschützten Speicher


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Abgeschickt von Peter Kolkwitz am 04 Maerz, 2012 um 15:57:07

Hallo Liebe Leute,
Der Speicher steht unter Denkmalschutz ,wurde mit Fördergelder im Jahre 2000 komplett Saniert.Wir haben ein eingetragenes Wegerecht von 3,50 meter ,was als Lieferanfahrt genutzt werden muß,die Firma die dort jetzt baut,hat das auf 3.00 meter abgeändert.Möchte jetzt
die 3,00 meter Überbauen, und direkt an unsere Fassade gegen bauen ,so das die Giebelfassade fast verschwindet,muß ich das dulden ohne das der Bauherr uns um Genehmigung bat ,Das Objekt ist Verschandelt ,Das Objekt befindet sich in Barth MV Listennummer 117 der Denckmalliste,wie kann ich mich der Bebauung wiedersetzen.MfG P.Kolkwitz



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