Abgeschickt von Operator am 07 Februar, 2005 um 16:50:01
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Sehr verehrte Ratgebende,
Die Grundstückseinfahrten des A und B werden durch eine alte Grenzmauer ohne Fundament
geteilt. Die Mauer ist in keinem Lageplan verzeichnet und mündet jeweils zur Hälfte in den
Garageneinfahrten.
Die Einfahrt des B liegt um 60 cm höher. Vor Jahren hat der B seine Einfahrt 2mal unsachgemäß
erhöht, so das die Mauer eine starke Schiefstellung hat und umzustürzen droht.
Der tieferliegende B leidet unter den ablösenden Teilen der Mauer und unter der immer enger werdenden Zufahrt.
Der B hat den A auf den Notstand hingewiesen. A hat kein Geld zur Verfügung und sieht auch keinen
Handlungsbedarf.
Frage : Muß der B den Zustand hinnehmen und eventuell sogar trotz der unsachgemäßen Grundstückserhöhung des A die Kosten anteilig mittragen?
Die Grundstücke könnten in NRW liegen!!!