Abgeschickt von Operator am 07 Februar, 2005 um 18:05:36:
Antwort auf: ** Streitfall Grenzmauer** von Operator am 07 Februar, 2005 um 16:50:01:
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: Sehr verehrte Ratgebende,
: Die Grundstückseinfahrten des A und B werden durch eine alte Grenzmauer ohne Fundament
: geteilt. Die Mauer ist in keinem Lageplan verzeichnet und mündet jeweils zur Hälfte in den
: Garageneinfahrten.
: Die Einfahrt des B liegt um 60 cm höher. Vor Jahren hat der B seine Einfahrt 2mal unsachgemäß
: erhöht, so das die Mauer eine starke Schiefstellung hat und umzustürzen droht.
: Der tieferliegende A leidet unter den ablösenden Teilen der Mauer und unter der immer enger werdenden Zufahrt.
: Der A hat den B auf den Notstand hingewiesen. B hat kein Geld zur Verfügung und sieht auch keinen
: Handlungsbedarf.
: Frage : Muß der A den Zustand hinnehmen und eventuell sogar trotz der unsachgemäßen Grundstückserhöhung des B die Kosten anteilig mittragen?
: Die Grundstücke könnten in NRW liegen!!!