Re: Bestandsrecht Gartenhaus


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Abgeschickt von pjf am 17 Maerz, 2012 um 22:32:00

Antwort auf: Bestandsrecht Gartenhaus von Peter am 17 Maerz, 2012 um 10:05:56:


Hallo Peter,

eine Rechtsvorschrift gibt es nicht.
Die Kernfrage lautet, ob der Bestandsschutz "verwirkt" ist oder nicht.
Ich habe da eine gute Info gefunden:

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/oerecht/overwg/3632

Es kommt im wesentlichen darauf an, ob die Stadt Ihnen die Nutzungsaufgabe nachweisen kann oder nicht.
Da sind Ihre individuellen Begründungen von großer Bedeutung.
Eine längere Zeit der Nichtausübung der genehmigten Nutzung bedarf einer individuellen plausiblen Erklärung, damit der Bestandsschutz nicht flöten geht. Das kann einen Zeitraum von bereits zwei Jahren bedeuten, unser örtliches Landratsamt in Bayern fängt bei ca. fünf Jahren an,über das Problem nachzudenken.

Entscheidend ist Ihre glaubhafte Darstellung Ihres bisherigen Nutzungsverhaltens, den Grund für die Nutzungsunterbrechung und die glaubhafte Prognose Ihrer weiteren künftigen Nutzungsabsicht, sofern Sie an der Wohnnutzung weiterhin Interesse haben sollten.

Gruss aus Bayern
pjf

: Sehr geehrte Damen und Herren

: bitte um Hilfe. Folgende Sachlage. Habe ein älteres Gartenhaus ca. 70m² Wohnfläche. Wurde 1889 mit genehmigten Plan erbaut. 1928 wurde ein Dauerwohnrecht eingetragen.Wurde bis 1995 von meinen Schwiegerelter bewohnt vorher von den Großeltern und bis 2001 vermietet. Seit dieser Zeit wurde es an vielen Wochenenden und in den Sommerferien genutzt.
: Jetzt sagt die Stadt das Wohrecht ist erloschen da wir es nicht jeden Tag genutzt haben, gibt es da auch eine Gestzgebung
: Ist das möglich. Bitte vielmals um eure Hilfe.

: mfg Peter




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