Re: Mehrkosten Erdarbeiten


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 18 Maerz, 2012 um 13:34:04

Antwort auf: Mehrkosten Erdarbeiten von Thomas am 18 Maerz, 2012 um 11:21:41:

: Hallo zusammen,
: wir hatten vorgestern die (vermeintlich) finale Begehung unseres Grundstücks, bevor es nächste Woche mit dem Aushub losgehen sollte. Anwesend waren der Aushubunternehmer, der Bauleiter unserer Baufirma (erstellt den Rohbau) und der Kellerbauer.
: Schon nach fünf Minuten war klar, dass es nächste Woche nicht losgehen wird. Das Baufenster ist 2,20 m von einem Gehweg entfernt, der abgestützt werden müsse, so das Urteil der Herrschaften. Dafür sollen wir nun eine Spezialfirma beauftragen, erst dann könne der "normale Bau" beginnen.

: Wäre es Sache der Baufirma gewesen, uns darauf hinzuweisen? Oder wäre es Sache des Aushubunternehmers gewesen? In jedem Fall sind alle vorher mit den Gegebenheit vertraut gewesen.

: Die Sache bringt locker 2 Monate Verzögerung und damit verbunden Mietkosten und Bereitstellungszinsen. Die Abstützung selber wird mit ca. 15.000 Euro zu Buche schlagen.

: Gibt es da irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, zumondest ein Teil des Geldes zu bekommen?

: Schonmal Vielen Dank

: Thomas


Werter Forumsteilnehmer,

das kommt ganz darauf an, was Sie vertraglich vereinbart haben und wer die Leistungsbeschreibung erstellt hat bzw. aus wessen Verantwortungsbereich diese Leistungsbeschreibung stammt, ob Sie bei den Vertragsverhandlungen durch einen Architekten mit Vollmacht vertreten wurden, ob es sich um einen BGB oder einen VOB Vertrag handelt, usw.

Um hinreichend verlässliche Auskünfte geben zu können, müssten Sie dahingehend Ihre Anfrage so weit als möglich ergänzen.

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Mit freundlichen Grüßen
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Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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