Abgeschickt von Bolanger am 19 Maerz, 2012 um 21:13:57:
Antwort auf: Schaukel im Garten von Fleige am 19 Maerz, 2012 um 14:27:53:
Hallo,
eine Schaukel würde ich nicht als bauliche Anlage betrachten, damit wären auch keine Grenzabstände einzuhalten.
Grüße,
Bolanger
: Hallo
: Wir möchten gerne eine Schaukel (normgröße) im Garten aufstellen. Sie soll im Garten so aufgestellt werden, dass sie etwa 1,50 m vom Nachbarn entfernt verdeckt durch eine Hecke steht.
: Nun möchte unser Nachbar das nicht. Es würde seine Privatsphäre stören. Es könnten die Kinder in den Garten schauen und er sehe sie ja dann auch immer.
: Nun meine Frage: Darf der Nachbar einfach so sagen, ich will nicht, dass die Schaukel an meiner Grundstücksgrenze steht? Gibt es einen Mindesabstand?