Re: Baurecht deutschlandübergreifend


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Abgeschickt von Bauamt am 21 Maerz, 2012 um 00:47:42:

Antwort auf: Baurecht deutschlandübergreifend von Martina am 20 Maerz, 2012 um 19:59:41:

Interessant Frage...

Ich würde mal sagen: gar nicht.

Auf deutschem Hoheitsgebiet gelten die deutschend (Bau-)Gesetze und nicht die französischen.
Ausnahmen würde ich lediglich dann sehen, wenn ein Vorhaben gegen unmittelbar anwendbares EU-Recht verstößt.
Französiche Atomkraftwerke an der deutschen Grenze sind ja auch nicht nach dem deutschen Atomgesetz zu beurteilen und anfechtbar, obwohl Deutsche im Gefahrenbereich leben.

Rechtsprechung zu der Fragestellung ist mir aber nicht bekannt.

: Guten Tag,

: Wie kann ein Franzose, der z.B. in Frankreich an der deutschen Grenze lebt, gegen ein Bauvorhaben seines deutschen Nachbarn in Deutschland vorgehen, wenn dieses Vorhaben gegen französisches Recht verstößt?

: Vielen Dank!





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