Re: Baurecht deutschlandübergreifend


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Abgeschickt von Bauassessor am 21 Maerz, 2012 um 14:32:37:

Antwort auf: Re: Baurecht deutschlandübergreifend von Bauamt am 21 Maerz, 2012 um 00:47:42:

Hallo,

nach meinem Verständnis kann er das nur, wenn das Vorhaben nach deutschem Recht nicht zulässig ist und er davon Betroffen ist. Das französische Recht spielt da keine Rolle.


: Interessant Frage...

: Ich würde mal sagen: gar nicht.

: Auf deutschem Hoheitsgebiet gelten die deutschend (Bau-)Gesetze und nicht die französischen.
: Ausnahmen würde ich lediglich dann sehen, wenn ein Vorhaben gegen unmittelbar anwendbares EU-Recht verstößt.
: Französiche Atomkraftwerke an der deutschen Grenze sind ja auch nicht nach dem deutschen Atomgesetz zu beurteilen und anfechtbar, obwohl Deutsche im Gefahrenbereich leben.

: Rechtsprechung zu der Fragestellung ist mir aber nicht bekannt.

: : Guten Tag,

: : Wie kann ein Franzose, der z.B. in Frankreich an der deutschen Grenze lebt, gegen ein Bauvorhaben seines deutschen Nachbarn in Deutschland vorgehen, wenn dieses Vorhaben gegen französisches Recht verstößt?

: : Vielen Dank!




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