Re: Gartenhäuschen


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Abgeschickt von pjf am 21 Maerz, 2012 um 16:18:45

Antwort auf: Gartenhäuschen von Markus Keck am 21 Maerz, 2012 um 07:41:25:

Hallo,
zu viele Fragen sind für eine Beantwortung offen:

Wo soll das Häuslein aufgestellt werden? Überplanter Bereich (Bebauungsplan)? Unbeplanter Innenbereich? Außenbereich (Wald, Wiese)?

Gilt für den Aufstellungsort in Ihrer Gemeinde vielleicht eine Gestaltungssatzung, die die Zulässigkeit von Gartenhausern regelt?

Auskunft geben die örtlichen Bauämter im Rathaus bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Dort können sie auch gleich nach den landesrechtlichen Vorschriften fragen, insbesondere, ob und wie das Häuslein möglicherweise verfahrensfrei erstellt werden kann.

Falls weiterhin Fragen offen sein sollten, teilen Sie das hier mit; bitte vergessen Sie nicht die Angabe Ihres Bundeslandes.

Gruss pjf

: Brauch ich für ein Gartenhäuschen eine Genehmigung?...oder wie groß darf es sein ohne eine Genehmigung einzuholen... Auflagen?! bzgl. Wände, Dach, usw.





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