alter Schuppen plötzlich ein Problem? Bestandsrecht?


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Abgeschickt von Hönemann am 08 Februar, 2005 um 20:43:00

Guten Tag zusammen,

auf der Grundstücksgrenze des von mir vor zwei Jahren gekauften Grundstücks steht seit ca. 35 Jahren ein Schuppen, Grundfläche ca. 15 m², Volumen mehr als 30 m³, der sicher in punkto Genehmigungsfreiheit und Grenzbebauung nicht den aktuellen Bestimmungen des NRW-Baurechts entspricht.
Nun hat das Bauamt den Schuppen entdeckt und angefragt, wie ich in dem Fall zu verfahren gedenke.

Dazu habe ich zwei Fragen:
- tritt nach 35 Jahren nicht so etwas wie ein Gewohnheitsrecht ein, das diesen Schuppen (sofern er nicht sogar genehmigt ist) quasi legalisiert?
- Wenn ich den Schuppen entferne, kann ich dann quasi nach Bestandrecht an gleicher Stelle wieder ein Gebäude mit gleicher Grundfläche und gleichem Volumen bauen?

Gibt es überhaupt so etwas wie Gewohnheitsrecht bzw. Bestandrecht in der Bauordnung NRW???

Danke für Ihre Unterstützung.


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