Re: Darf Nachbar eine gemeinsame Grenzmauer abreißen?


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Abgeschickt von Bauamt am 21 April, 2012 um 23:45:04:

Antwort auf: Darf Nachbar eine gemeinsame Grenzmauer abreißen? von Klappstock am 20 April, 2012 um 20:14:28:

Zivilrecht ist nicht mein Fachgebiet, aber ich zitiere mal das BGB:


§ 921
Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen.


Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteil beider Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört.


§ 922
Art der Benutzung und Unterhaltung.


Sind die Nachbarn zur Benutzung einer der in § 921 bezeichneten Einrichtungen gemeinschaftlich berechtigt, so kann jeder sie zu dem Zwecke, der sich aus ihrer Beschaffenheit ergibt, insoweit benutzen, als nicht die Mitbenutzung des anderen beeinträchtigt wird. Die Unterhaltungskosten sind von den Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen. Solange einer der Nachbarn an dem Fortbestand der Einrichtung ein Interesse hat, darf sie nicht ohne seine Zustimmung beseitigt oder geändert werden. Im Übrigen bestimmt sich das Rechtsverhältnis zwischen den Nachbarn nach den Vorschriften über die Gemeinschaft.


: Hallo,

: unsere lieben Nachbarn wollen gerne eine Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen. Dazu soll eine kleine Mauer, welche auf der Grenze steht, abgerissen werden.

: Die Mauer wurde vor einigen Jahren von unseren Nachbarn errichtet, als diese ihr Haus umgebaut haben. Sie wurde auch optisch an das Design des Nachbarhauses angepasst und verklinkert. Wir haben uns jedoch an den Baukosten beteiligt und nutzen die Mauer auch, z.B. als Anschlag für unser Gartentörchen.

: Dürfen die Nachbarn dann eigentlich die Mauer ohne unsere Zustimmung abreißen, wenn sie beiden gehört?

: Leider haben wir das Problem, dass wir keine Belege oder Beweise für das gemeinsame Eigentum haben. Unsere Nachbarn behaupten nun einfach, dass es ihre Mauer wäre und sie nur einen Überbau entfernen würden. Wir hingegen haben ein elementares Interesse daran, die Mauer zu erhalten und wissen nicht, wie wir unser Miteigentum beweisen können.

: Kann uns dazu jemand Tipps geben?

: Vielen Dank,

: Klappstock





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